Verbraucherstreitbeilegung
Information gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz dient der vereinfachten Form der Streitbeilegung bei Ansprüchen zwischen Verbrauchern und Unternehmern.
Gesetzlich sind wir nicht verpflichtet, an diesem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Für den Fall einer nicht ausräumbaren Streitigkeit, die aus unseren Verträgen resultiert,
bevorzugen wir die Klärung im persönlichen Gespräch.
behalten wir uns die Einzelfallprüfung vor, inwieweit wir an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Eine generelle Bereitschaft zur Teilnahme besteht nicht.
Aus diesem Grund besteht keine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.